Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu unserem Präventions- und Schutzkonzept. Wir erläutern die zentralen Grundsätze unseres Handelns, stellen alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten vor und bieten ein ausführliches FAQ zu häufigen Fragen rund um Prävention und Schutz. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unkompliziert Rückmeldungen zu geben oder Anliegen zu teilen.
Digitaler „Kummerkasten“
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Leitbild zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Die Evangelische Jugend im Dekanatsbezirk Pappenheim (EJP) versteht sich mit der Jugendarbeit in den einzelnen Kirchengemeinden als Teil der Evangelischen Jugend in Bayern. Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen (OEJ I.Nr.1(1)).
Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer und sozialer Herkunft. In der Evangelischen Jugend im Dekanat Pappenheim wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum in unserer Evangelischen Jugend.
Wir wollen Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.
Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
In unserem Verhaltenskodex, den alle hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschreiben, wird deutlich, wie dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit konkret wird.
Unsere wichtigen Texte:
Schutzkonzept
Achtung der Text ist im Entwurf-Stadium und kann sich noch erheblich ändern. Schaue gerne rein und sage uns deine Meinung.
Verhaltenskodex
Die Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Diese Haltung findet Ausdruck im folgenden Verhaltenskodex:
- Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder zu erhalten. Diese Haltung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg*innen, mir zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.
- Ich trage dazu bei, alles zu tun, damit durch meine Tätigkeit keine sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt möglich werden.
- Ich bemühe mich, die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum wahrzunehmen und zu respektieren.
- Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst, gestalte einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und missbrauche meine Rolle nicht.
- Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot[1] und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.
- Meine Kommunikation[2] ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch, als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.
- Ich will jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber vermeiden und bin ansprechbar, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt.
- Wenn ich eine Grenzüberschreitung bei meiner Tätigkeit bemerke oder von ihr erfahre, schaue ich nicht weg, sondern wende ich mich an die Ansprechpersonen oder an Fachberatungsstellen und lasse mich beraten.
- Ich werde entsprechend dem Interventionsplan meines Trägers vorgehen, wenn ich sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme.
[1] § 3 Abstands- und Abstinenzgebot; Seelsorge
(1) Mitarbeitende haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Balance von Nähe und Distanz zu wahren.
(2) In Seelsorgebeziehungen verbietet sich jede Art von sexuellem Kontakt.
(3) Vertrauensbeziehungen und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht zur Befriedigung eigener oder fremder Bedürfnisse und Interessen genutzt werden; die Ausübung sexualisierter Gewalt ist allen Mitarbeitenden untersagt
[2] In unserer Sprache sind wir sensibel und weisen auf das Leitbild hin: Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer und sozialer Herkunft.
Verhaltensregeln für den digitalen Raum
Verhaltensregeln für den digitalen Raum
Digitale Räume, in all ihren verschiedenen Ausprägungen, sind in unserer Arbeit nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen soziale Netzwerke, Messenger, Videokonferenzsysteme und viele weitere digitale Werkzeuge, um miteinander zu kommunizieren oder um uns virtuell zu treffen. Gleichzeitig wissen wir darum, dass mit ihrer Nutzung Risiken verbunden sind. So können digitale Räume für Cybergrooming[1], Cybermobbing oder verschiedene Formen von Übergriffen genutzt werden. Um diesen Risiken zu begegnen, uns für sichere digitale Räume einzusetzen und die uns anvertrauten Menschen zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:
- Wir achten auf einen reflektierten Umgang mit privaten Handynummern und benutzen für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten eine dienstliche Nummer. Denn: die private Handynummer dient nicht nur zur Kommunikation, sondern ermöglicht auch den Zugang zu persönlichen Accounts in sozialen Medien.
- Allen Mitarbeitenden steht für die Kommunikation innerhalb ihres Aufgabengebietes eine offizielle Nummer zur Verfügung.
- Die Nummern von Teilnehmenden dürfen nicht ohne deren Einwilligung an andere weitergeleitet oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen geteilt werden.
- Hauptberufliche Mitarbeitende der Evangelischen Jugend dürfen im dienstlichen Kontext nur Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen über dienstliche, datenschutzrechtlich freigegebene, digitale Kanäle (z.B. Email, Social-Media-Plattformen) haben, Kontaktversuche über private Kanäle durch Ehrenamtliche sollen auf die dienstliche Kommunikationswege überführt werden.
- Wir orientieren uns bei der Nutzung von Messengerdiensten und anderen digitalen Werkzeugen an das Datenschutzgesetz der EKD und bemühen uns gleichzeitig um eine lebensnahe digitale Kommunikation.
- Wir sind aktiv in der Administration unserer digitalen Kanäle, um Menschen vor belästigenden oder beleidigenden Kommentaren zu schützen.
- Für uns ist jede Form von digitaler Belästigung inakzeptabel. Sollte diese in unserem Einflussbereich stattfinden, bringen wir sie zur Sprache, dokumentieren sie und leiten konkrete Interventionsmaßnahmen ein.
- Teilnehmende und Mitarbeitende werden darüber aufgeklärt, dass sie sich jederzeit an die Ansprechpersonen des Dekanatsbezirks wenden können, wenn sie sich online belästigt oder bedroht fühlen.
Wir bieten in der digitalen Kommunikation mehrere Möglichkeiten an (z.B. Emailverteiler, Newsletter, Messenger), damit Teilnehmende und Mitarbeitende selbst entscheiden können, welche Wege sie nutzen wollen.
[1] Cybergrooming: Gezieltes Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte/der sexuellen Belästigung. Cybergrooming ist strafbar (§176b StGB).
Checkliste Vortreffen
Checkliste 1: Vortreffen (z. B. für Freizeitmaßnahmen)
Allgemeine Vorbereitung
- Hinweis auf den Verhaltenskodex geben
- Sensiblen Umgang mit Sprache thematisieren
- Kommunikationskultur klären (erwünschte Kommunikation, konstruktive Kritik)
Präventionskonzept
- Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen
- Interventionsleitfäden vorstellen
- Beschwerdemöglichkeiten für Teilnehmende und Mitarbeitende erläutern
Pädagogische Grundlagen
- Pädagogische Grundregeln vorstellen
- Risiken durch strukturelle Gegebenheiten vor Ort besprechen
Konfliktmanagement
- Buddy-System klären (Begleitung neuer/unerfahrener Teammitglieder)
- Vorgehen bei Konfliktsituationen erklären
- Hinweis auf Gewaltfreie Kommunikation (GFK) geben
- Verweis auf Ansprechpersonen in der Leitung oder externe Stellen
Checkliste Freizeiten – mobile Maßnahmen
Checkliste 2: Mobile Maßnahmen (Häuser, Zeltplätze)
Im Vorfeld
- Infrastruktur prüfen (Barrierefreiheit, ausreichende Sanitäranlagen, Privatsphäre, Geschlechtertrennung)
- Sinnvolle Zimmeraufteilung vornehmen (Teilnehmende und Mitarbeitende, Geschlechtertrennung)
Auf der Maßnahme
- Mögliche Rückzugsorte für Teilnehmende benennen
- Uneinsichtige Räume/Orte identifizieren und regelmäßig kontrollieren
- Risikoabwägung durchführen und ggf. Maßnahmen gegen Zutritt fremder Personen festlegen
Regeln mit den Teilnehmenden klären
- Schlafraum ist Rückzugsraum; Zutritt nur für dort schlafende Personen
- Beschwerdemöglichkeiten aushängen und erläutern
- Zu konstruktiver Kritik ermutigen und entsprechende Räume ermöglichen
- Gewaltfreiheit (verbal, nonverbal, sexuell) verbindlich klären
- Recht am eigenen Bild besprechen (auch im öffentlichen Raum)
- Umgang mit legalen und illegalen Drogen klären (z. B. Alkohol, Tabak)
FAQ – Deine Fragen unsere Antworten
Was sollte ich tun, wenn ich Grenzüberschreitungen oder sexuelle Gewalt beobachte oder davon erfahre?
Suchen Sie sich zeitnah Unterstützung, indem Sie eine unserer ausgewiesenen Ansprechpersonen kontaktieren oder eine der angebotenen Rückmeldemöglichkeiten nutzen, beispielsweise unseren digitalen Kummerkasten. An wen Sie sich konkret wenden können, finden Sie im entsprechenden Abschnitt unter der Frage „An wen kann ich mich wenden?“.
An wen kann ich mich wenden?
Dekanatsjugendreferent Diakon Maximilian Hagn
Ihre erste direkte Ansprechperson in der Evangelischen Jugend für alle Anliegen rund um Prävention, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt.
Ej.pappenheim@elkb.de, 09413 1626
Dekanin Pfarrerin Sonja Scherle-Schobel
Die Leitungsebene des Dekanats steht ebenfalls als vertrauensvolle Anlaufstelle zur Verfügung.
Interventionsteam des Dekanats (aktuell noch nicht eingesetzt)
Ein geschultes Team, das im Verdachts- oder Notfall strukturiert unterstützt, berät und weitere Schritte einleitet.
Kontakt:
Kontaktstellen in der Region
Regionale Einrichtungen, die zusätzliche Beratung und Begleitung anbieten.
Eltern-, Jugend- & Erziehungsberatung Weißenburg & Gunzenhausen
Erziehungs- und Familienberatung Eichstätt
Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB
Externe, spezialisierte Fachberatung für Einschätzungen, Informationen und professionelle Unterstützung.
Ansprechstelle für Betroffene
Für Mitarbeitende: Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Geschützte, gesetzlich abgesicherte Anlaufstellen für interne Meldungen von Missständen oder Verdachtsmomenten, außerhalb der sexualisierten Gewalt.
https://whistleblowersoftware.com/secure/elkb
Wie ermöglicht die EJ Beschwerden und was passiert dann?
Anregung zur Beschwerde
Alle Teilnehmenden an unseren Angeboten werden von den zuständigen Mitarbeitenden angeregt, Rückmeldungen und Beschwerden abzugeben. Das geschieht durch die unten aufgeführten Beschwerdemöglichkeiten.
Annahme von Beschwerden
Grundsätzlich sind alle verantwortlichen Personen unserer Angebote in der Evangelischen Jugend für Rückmeldungen ansprechbar. Falls eine Klärung nicht möglich oder erfolgreich ist, stellen wir folgende Möglichkeiten bereit:
- Altersgerechte Feedbackoptionen auf den Maßnahmen (z.B.: Freizeiten, Aktionen)
- Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen und Kreise
- Kummerkasten (auf Freizeiten) oder digitale Beschwerdemöglichkeit die dauerhaft auf der Homepage zugänglich ist.
- Bekanntmachung Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt
- Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit digitaler & anonymer Beschwerdemöglichkeit
- Mitarbeitendenvertretung für Mitarbeitende
- Falls möglich: Regelmäßige Sprechzeiten einer Leitungsperson
Bearbeitung der Beschwerde
Rückmeldungen innerhalb von Veranstaltungen, wie Feedbackbögen, werden von den Durchführenden entgegengenommen, bearbeitet oder gegebenenfalls mit dem Team oder einer Leitungsperson besprochen.
Beschwerden, die über den digitalen Kummerkasten eingehen, werden von der geschäftsführenden Person der Dekanatsjugend entgegengenommen.
Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang eine Beschwerde weiterverfolgt wird, erfolgt im Vier-Augen-Prinzip (z. B. gemeinsam mit der*dem Dekanatsjugendpfarrer*in oder der vorsitzenden Person der Dekanatsjugendkammer).
Darüber hinaus wird auf die Beschwerdemöglichkeit im Dekanatsbezirk hingewiesen.
Damit Beschwerdeführer*innen Vertrauen in das Verfahren haben können, ist es wichtig, dass die entgegennehmende Person namentlich benannt ist. (z.B. auf dem Schild des Kummerkastens oder im Einleitungstext des Onlinetools).
Die Person, die eine Beschwerde abgegeben hat, erhält zeitnah eine Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und über das geplante weitere Verfahren. Auch wenn keine Maßnahmen folgen, erhält die beschwerdeführende Person (sofern bekannt) eine Rückmeldung mit Begründung.
Reaktion/Rückmeldung
Zuletzt erhält die Person, die eine Beschwerde eingereicht hat, Rückmeldung zu welchem Ergebnis die Bearbeitung geführt hat. Über Verbesserungen, die als Folge von Beschwerden umgesetzt wurden, wird in der Dekanatsjugendkammer berichtet.
Sind Beschwerden über Personen eingegangen, erfolgt am Ende eines Beschwerdeverfahrens eine abschließende Rückmeldung sowohl an die beschwerdeführende Person als auch an die beschuldigte Person. Alle Personen, die über die Beschwerde oder einen Verdacht informiert waren, werden über das Ergebnis der Klärung in Kenntnis gesetzt.
Sollte sich eine Beschwerde gegenüber einer Person als unbegründet herausstellen, kann es notwendig sein, eine angemessene Rehabilitation sicherzustellen.
Wie stehen wir zur sexuellen Vielfalt?
Sexualität gehört zur menschlichen Persönlichkeit. Sie wird in jedem Lebensalter anders gestaltet. Dass Sexualität sich unterschiedlich zeigt und auch unterschiedlich gelebt wird, ist uns bewusst. Diese Unterschiedlichkeit prägt uns im Umgang mit den Themen und Äußerungen der Kinder und Jugendlichen. Wir gehen damit Verantwortungsbewusst um.
Wir schätzen die gelebte Vielfalt an Lebensformen, Familienformen und Rollenbildern in unseren Gremien und Teams. Dies bringt zum Ausdruck, dass wir alle geliebte Geschöpfe Gottes sind.
Wir schließen uns den Position der EJB an: https://www.ejb.de/dieweltistbunt/
Was versteht man unter VoiceChoiceExit im Kontext der Jugendarbeit?
VoiceChoiceExit beschreibt ein Konzept, das Jugendlichen in der Jugendarbeit verschiedene Möglichkeiten eröffnet, auf Unzufriedenheit oder Konflikte zu reagieren. Dies betont auch die Freiwilligkeit und Partizipationmöglichkeiten unserer Angebote. Dabei stehen drei Wege im Mittelpunkt:
Voice (Äußern): Die eigene Meinung, Kritik oder Wünsche konstruktiv einbringen können.
Choice (Mitgestalten): Aktiv Entscheidungen treffen und Lösungen mitentwickeln.
Exit (Rückzug): Sich zurückziehen dürfen, wenn keine andere Möglichkeit zur Einflussnahme besteht.
Was ist das BUDDY-System?
Das BUDDY-System innerhalb der evangelischen Jugend im Dekanat Pappenheim dient dazu, neue Mitarbeitende gezielt zu begleiten und ein unterstützendes Coaching-System zu etablieren. Dabei versuchen wir, erfahrene Mitarbeitende, die bereits an Freizeiten, Wochenenden oder anderen Maßnahmen aktiv waren, mit neuen Mitarbeitenden zu koppeln, die zum ersten Mal an einer der Aktionen teilnehmen.
Ziel ist es, die Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden zu erleichtern und zu beschleunigen, indem sie von den Erfahrungen der bereits aktiven Personen profitieren können. Gleichzeitig steht selbstverständlich jederzeit die hauptamtliche Ansprechperson für Rückfragen, Unterstützung oder Begleitung zur Verfügung
Schulungen
Aktuell finden Sie sehr viele Veranstaltungen unter folgendem Link: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/veranstaltungen/
